Mehr Infos Fragen und Antworten zu Fahnenmasten, Fahnen & Flaggen
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Sie befinden sich hier: FAQ - Fragen und Antworten

Hier finden sie Antworten zu den folgenden häufig gestellten Fragen:

Vorschriften und Richtlinien

 6.1 Ist für die Aufstellung eines Fahnenmasts eine Baugenehmigung erforderlich?
Am Bauamt bzw. Stadt oder Gemeinde ist die Aufstellung von Fahnenmasten unterschiedlich geregelt. Es empfiehlt sich daher sich bei seinem zuständigen Amt über die Erfordernis einer Baugenehmigung zu erkundigen. Hier eine Auflistung über die Genehmigungsregelungen Angaben nach Bundesländer sortiert. ohne Gewähr!

 6.2 In welchen Abständen sollten die Masten auseinander stehen?
Damit die Ausleger nicht aufeinander stoßen können und ein einheitliches Gesamtbild entstehen kann, sollten die Masten zweimal die Auslegerlänge + mindestens 20 cm Abstand voneinander haben. Beispiel: Auslegerlänge 120 cm = 260 cm Abstand

 6.3 Muss das Fundament bzw. der Fahnenmast von einem Fachbetrieb eingebaut werden?
Mit etwas Handwerklicher Begabung ist es jeden Heimwerker möglich, nach der mitgelieferten Anleitung das Fundament und den Fahnenmast selbst einzubauen. Es ist nicht zwingend erforderlich das dies durch einen Fachbetrieb geschehen muss.

 6.4 Ist eine Baugenehmigung bei Wandhalterungen notwendig?
Ja sie ist notwendig, da es sich um eine feste Verbindung mit dem Gebäude handelt und somit eine bauliche Veränderung ist.


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