Die meistverkauften Masthöhen liegen zwischen 7 und 9 Meter über Flur. Die Fahnengröße von max. 1,50 x 4,00 m gilt bis zu der Nennhöhe von 8,0 m und 1,50 x 5,00 m bei den Nennhöhen 9,00 + 10,00 m.
Zum einen ist die Gebäudehöhe, sowie die Fahnengröße entscheidend. Die Fahnenmasten sollten die doppelte Höhe zu den Fahnen haben, um ein gutes optisches Verhältnis zu erhalten und um einen Sicherheitsabstand zum Boden zu erreichen. Die Standardhöhe liegt bei Fahnenmasten erfahrungsgemäß bei 8 m Höhe über Flur.
Das Standardprogramm umfasst Masten bis 12m Nennhöhe. Nach oben sind aber fast keine Grenzen gesetzt. Masten über 12m können als Sonderanfertigung erworben werden.
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Frachtkostenberechnung:
Bitte beachten Sie: Bei dieser Bestellung müssen die Frachtkosten nachträglich berechnet werden, da es sich um eine Lieferung außerhalb Deutschlands handelt.
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